Schwerin (LSB MV). Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern geht weitere Schritte in Richtung Zukunft. Hierzu gehört auch der Ausbau des digitalen Angebots. Um dies zu ermöglichen, wird momentan fleißig an der Inbetriebnahme einer neuen Vereinsverwaltungssoftware gearbeitet, die dann den Mitgliedsvereinen zur kommenden Bestandserhebung zur Verfügung steht. Um den Übergang zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, die Vereinsdaten sowie die Personendaten im „alten“ Online-Portal VermiNet bis zum 05.11.2023 zu aktualisieren.
Bitte überprüfen, aktualisieren und ergänzen Sie folgende Datensätze:
Vereinsdaten / Allgemeine Daten: E-Mail-Adresse, Homepage
Vereinsdaten / Kontaktdaten (des Vereins): Anschrift und Telefonnummern
Personen / Vereinsvorstand: Posten, Nachname, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummern
Personen / Vereinsvorstand / Online-Bevollmächtigte/r: Änderungen sind durch das
Formular Wechsel des Online-Bevollmächtigten beim LSB zu beantragen
(https://www.lsb-mv.de/export/sites/lsbmv/service/downloads/Bestandserhebung/LSB-
Wechsel-Zugangsdaten.pdf) Das Formular kann per E-Mail übermittelt werden.
Neue Vereinsverwaltungssoftware
Am 06.11.2023 wird das „alte“ Online-Portal VermiNet geschlossen. Die vorliegenden
Daten werden aufbereitet und in das neue SportVereinsPortal überführt. Die
Bestandsmeldung (zum Stichtag 01.01.2024) wird durch den Verein im Zeitraum
vom 01.12.2023 – 15.01.2024 im neuen SportVereinsPortal durchgeführt. Die
Anmeldung am SportVereinsPortal wird ab dem 01.12.2023 möglich sein. Die neue
Internetadresse wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.
Um sich ab dem 01.12.2023 anzumelden, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“. Hierzu benötigen Sie die Vereinskennziffer Ihres Vereins sowie Ihren
jetzigen Anmeldenamen. Vereinskennziffer als auch der Anmeldename sind identisch.
Dem/der Online-Bevollmächtigten des Vereins werden die Zugangsdaten an die
hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der
Verein bis zum 05.11.2023 die Vereinsdaten bzw. besonders die Daten des Online-
Bevollmächtigten im „alten“ Online-Portal VermiNet aktualisiert hat.
Hinweis:
Die Überführung der Lizenzen und Ehrungen ins SportVereinsPortal werden
aufgrund der Datenmengen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen und könnten ggf. zum
Beginn der Bestandsmeldung noch nicht im neuen Portal verfügbar sein.
Mitgliedermeldung
Der Landessporttag hat am 26.11.2022 beschlossen, die allgemeine Sportgruppe als
Abteilungszuordnung aufzulösen, so dass der Verein seine Mitglieder entsprechend
der Sportartenliste zuordnen muss. Dabei ist folgendes zu beachten:
a) Die Vereinsmitglieder werden grundsätzlich den von ihnen ausgeübten Sportarten
zugeordnet.
b) Vereinsmitglieder, die an sportartübergreifenden Sport- und Bewegungsangeboten
teilnehmen oder im Verein nicht bzw. nicht mehr sportlich aktiv sind, werden der
Sportart zugeordnet, – die schwerpunktmäßig betrieben wird oder – in der sie
Abteilungsmitglied sind oder – zu der sie sich zugehörig fühlen oder in der sie früher
aktiv waren
c) Je nachdem, ob die Mitglieder in dem die Sportart vertretenden LFV gemeldet sind
oder nicht, werden sie der „Sportart im LFV“, der „Sportart im VBRS“ (bei Mitgliedschaft
im Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport) oder der „Sportart ohne LFV“
zugeordnet.
Förderverfahren
In Bezug auf das Onlinezugangsgesetz ist es das Ziel des LSB alle Förderanträge
digital über das SportVereinsPortal bereitzustellen. Dies benötigt leider in der
Umsetzung noch Zeit. Die Vereine haben jedoch bereits jetzt folgende Möglichkeiten
Anträge zu stellen:
1. Verfahren wie bisher
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie uns im Original per Post zu.
2. Eingescannt per E-Mail
Sie drucken den Antrag aus und füllen ihn aus. Die Unterschrift(en) ist/sind entsprechend zu leisten. Anschließend können Sie den Antrag einscannen und uns per
3. E-Mail zusenden.
Im Nachgang legen Sie das Original zu Ihren Unterlagen.
In diesem Fall weisen wir Sie auf entsprechende Prüfrechte seitens des LSB hin. Das
Original muss bei einer Prüfung vorgelegt werden können. Der LSB behält sich die
Rückforderung von Fördermitteln für den Fall von Verstößen ausdrücklich vor.
Bei Fragen stehen Ihnen die Stadt- und Kreissportbünde und der Landessportbund zur
Verfügung.