Antragsfrist verlängert – Sportstättenbauförderung bis 28.02.24

Schwerin (LSB MV). Für die Förderung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten stehen für 2024 noch Restmittel (Landes- und EU-Mittel) zur Verfügung.
Weitere Anträge können deshalb bis spätestens zum 28.02.2024 über die zuständigen Stadt- und Kreissportbünde oder Landesfachverbände, wie der Pferdesportverband MV, beim LSB eingereicht werden. Dabei können nur Anträge mit einem Förderbedarf bei Landesmitteln bis zu 100,0 T€, bei ELER-Mitteln bis zu 60,0 T€ ELER- Mittel und Kofinanzierungsanteil der Kommune von 40,0 T€ oder entsprechender Anteil Kofinanzierung-Land berücksichtigt werden.
Bitte die Informationen und Formblätter auf der Internetseite des LSB beachten unter:
https://www.lsb mv.de/sportfoerderung/foerderung-von-baumassnahmen-an-vereinssportanlagen/

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