Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – Bundestagsausschuss sieht Nachbesserungsbedarf

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Berlin. In der Sitzung vom 17. Januar beschäftigten sich die im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vertretenen Fraktionen mit dem Thema Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). So kamen sie zu dem Ergebnis, dass sich mit der seit November 2022 geltenden GOT die Preise für tierärztliche Dienstleistungen extrem verteuert haben. Zusätzlich stellten sie fest, dass es Nachbesserungsbedarf an der Verordnung gibt. Der Ausschuss kam zu der Empfehlung, dass sich die Bundesregierung sowie die Bundesländer mit dem Thema nochmals befassen sollen.

Vorausgegangen war ein Antrag der AfD-Fraktion, die GOT unverzüglich zurückzunehmen, der jedoch im Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU abgelehnt wurde. 

Sabine Reimers-Mortensen, Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH), die eine Petition zur Überarbeitung der GOT gestartet hat (www.vdth-ev.de/petition), nimmt dazu Stellung: „So paradox es klingen mag, war es richtig, den Antrag der AfD abzulehnen, weil dieser an der Realität völlig vorbei ging. Es ist unstrittig, dass eine Novellierung der GOT und auch eine Anhebung der Gebührensätze erforderlich war, aber diese muss angemessen sein. Die Forderung der AfD nach einer vollständigen Rücknahme der GOT 2022 kann deshalb auch nicht im Sinne der vielen Millionen Haushalte sein, die ein Haustier halten. Andererseits zeigt sich, dass die Aufklärungs- und Informationsarbeit, die die VDTH in den letzten Monaten in Sachen GOT-Überarbeitung geleistet hat, bei den übrigen Fraktionen angekommen ist. Die Bundes- und die Länderregierungen sind jetzt aufgefordert, sich mit der neuen GOT und ihren teils katastrophalen Auswirkungen für alle Tierhalter sowie für die Tierheime zu befassen. Mit unserer am 8. Januar gestarteten Online-Petition“ GOT – JA, aber fair“ wollen wir eine Überarbeitung der GOT erreichen, die auch die Interessen und Bedürfnisse der Tierhalter berücksichtigt.“

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