EU-Kommission will Schutzstatus des Wolfes absenken – FN und Bauernverband einig: „Längst überfälliger Schritt“

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Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention abzusenken. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, bezeichnet dies als längst überfälligen Schritt und sieht damit den Einstieg in eine Regulierung des Wolfes für gerechtfertigt. Auch Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), zeigte sich erfreut über diesen Vorschlag: „Wir beschäftigen uns seit Jahren mit dem Thema Wolf und fordern immer wieder ein vernünftiges Bestandsmanagement, das wäre ein wichtiger Schritt für die Regulierung des Wolfes.“

Dem Vorschlag der EU-Kommission liegt eine Tiefenanalyse über den Zustand des Wolfes mit geschätzt 20.300 Wölfen und 65.500 getöteten Nutztieren innerhalb der EU zugrunde. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, betont Krüsken.

Einer Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention muss auch umgehend eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene in der FFH-Richtlinie folgen. Die Bundesregierung muss unabhängig von der Änderung der Berner Konvention zudem die Forderung der EU-Kommission umsetzen, alle Spielräume des europäischen Naturschutzrechts zu nutzen, um den Problemen mit dem Wolf zu begegnen. Hierfür muss unverzüglich das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, erklärt der Deutsche Bauernverband. Dies betreffe etwa die Übernahme aller möglichen Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes aus der FFH-Richtlinie. Die Bundesregierung darf nicht länger europäisches Recht zu Lasten der Weidetierhalter strenger umsetzen und damit mehrmals täglich Risse von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren durch Wölfe in Deutschland zulassen. Ein vorbeugender Herdenschutz durch eine Regulierung des Wolfsbestandes ist EU-rechtlich möglich und geboten, um die Weidetierhaltung und die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern“, erklärt der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. DBV/fn-press

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