Weidezaun ohne Strom und schon ist es passiert! – Wer haftet?
[extern link=”https://www.cavallo.de/reiterwissen/recht-weidezaun-ohne-strom-wer-haftet/” quelle=”cavallo.de” /] Keine Frage: Stallbetreiber sind für intakte Koppelzäune zuständig. Das entlässt Pferdebesitzer aber nicht automatisch aus ihrer Verantwortung.
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