Schwerin (LSB MV). Für die Förderung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten stehen für 2024 wieder Landes- und EU-Mittel bereit.

Die Inaussichtstellung von Fördermitteln durch den LSB erfolgt zunächst auf der Grundlage eines Informationsantrages, der bis spätestens zum 31.08.2023, vorher über den zuständigen SSB/KSB, mit vollständigen Anlagen beim LSB eingereicht werden muss. Weitere Erläuterungen, Ansprechpartner und Formblätter finden Sie auf der Internetseite des LSB unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-von-baumassnahmen-an-vereinssportanlagen/.