Moin liebe Horsewebber,
in den letzten Tagen haben wir uns mit den einzelnen Trainerscheinen beschäftigt. Doch im Reitsport selbst gibt es viel mehr Zusatzqualifikationen. So schauen wir uns heute mal die Fortbildung zum Richteranwärter an.
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) bzw. von der LK an die FN/ Deutsche Richtervereinigung (DRV) zu richten.
Eine weitere Entscheidung ist die Spezifizierung, denn es gibt Fortbildungen zum Richter Reiten (gem. APO 2014) oder
Richter Breitensport Reiten (gem. APO 2014).
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Veranstaltung des Tages:
15.-18.08. Donaueschingen CSI3*/CDI4*
Zeitplan • Ergebnisse Dressur + Springen
Ergebnisse EM Fahren • Livestream
TV-Zeiten: SWR Sa. 16:15 – 17:30 • So. 14:15 – 15:15
TV-Tipp des Tages:
17.08.2019 | 16:15 Uhr | SWR
Sport live: Reiten und EM Vierspänner in Donaueschingen
Information des Tages:
Doch was sind die Voraussetzungen für die Fortbildung zum Richteranwärter?
Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundprüfung sind (Richter Reiter):
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate.
- Nachweis, dass der Bewerber die Prüfung zum Trainer C – Reiten/Leistungssport bestanden hat und entweder im Besitz des RA 2 oder von entsprechenden Platzierungen der Klasse L in Dressur- und Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen ist.
- Kann der Bewerber/die Bewerberin Platzierungen in einer Disziplin der Klasse M nachweisen, oder hat er/sie die Prüfung zum Pferdewirt – Schwerpunkt Reiten – oder zum Trainer A Leistungssport bestanden, entfällt Punkt 4.
- Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
- Nachweis, dass der Bewerber an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat
- Nachweis eines Gutachtens
- Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, der der Grundprüfung unmittelbar vorausgeht
- Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens oder vergleichbarer Qualifikationen (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und anschließender Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SM/DM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.
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Heute auf keinen Fall vergessen:
Das Wochenende planen.
Eure Jackie von Horseweb
Quelle: ausbildung-richten.de