(Kiel/Elmshorn) Sowohl bei Embryotransfer (ET) und der Eizellgewinnung durch das sog. „ovum pick-up“ (OPU) mit anschließender in-vitro-Produktion (IVP) von Embryonen handelt es sich um tierzuchtrechtlich anerkannte Zuchtmethoden (gemäß Abschnitt 4 des TierZG), die auch Einfluss auf die Population des Holsteiner Pferdes erlangen. Grundsätzlich sollten alle Methoden wohl überlegt eingesetzt, der Grundsatz Qualität vor Quantität berücksichtigt und keineswegs die genetische Vielfalt eingeschränkt werden.
Bei der bereits genutzten Methode des Embryotransfers (ET) erfolgt die Befruchtung der Eizelle im Eileiter der Spenderstute. Nach wenigen Tagen wird der Embryo aus der Gebärmutter der Spenderstute gespült und in eine empfängnisbereite Trägerstute transferiert, die sowohl das Austragen, die Geburt und die Aufzucht des Fohlens übernimmt.
Unbefruchtete Eizellen können durch eine transvaginal-
Der Vorstand des Holsteiner Verbandes empfiehlt den Züchtern und Mitgliedern folgenden Umgang mit den beschriebenen Reproduktionstechniken:
Embryotransfer (ET):
-Einsatz von Spenderstuten mit hoher genetischer und/oder sportlicher Qualität
-Einsatz von Empfängerstuten (nicht zu hohen Alters) mit guter Fruchtbarkeit, ausreichender Größe und guten Charaktereigenschaften
-Gute Pflege und Gesunderhaltung der Spender- und Empfängerstute
-Durchführung ausschließlich durch Fachpersonal vorzugsweise innerhalb der natürlichen Zuchtsaison
-Maximal drei Spülungen pro Stute im Jahr
Ovum Pick-Up (OPU):
-Einsatz von Spenderstuten mit hoher genetischer und/oder sportlicher Qualität,
(ggf. auch Stuten, die an erworbenen Fruchtbarkeitsstörungen leiden)
-Einsatz von Spenderstuten, die bereits ein Fohlen hatten
-Durchführung ausschließlich durch Fachpersonal
-Nachkontrollen der Spenderstuten erforderlich
-Maximal drei Entnahmen pro Saison, aus denen maximal fünf Nachkommen hervorgehen sollten
-Maximal drei Zuchtsaisons infolge
-Der ökonomische Nutzen sollte eine untergeordnete Rolle spielen
Hengstauswahl für intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI):
-Gezielter Einsatz von Sperma verbandsanerkannter Hengste mit geringer Verfügbarkeit von besonders positiven Vererbern
-Auf Zuchttauglichkeit (normales Befruchtungsvermögen) achten, um Negativ-Selektion zu vermeiden
Diese vom Holsteiner Verband erarbeiteten Grundlagen haben empfehlenden Charakter für die Mitglieder des Verbandes, die aufgefordert werden sehr verantwortungsbewusst unter Berücksichtigung ethischer und tierschutzrechtlicher Grundsätze zu handeln. Die Entscheidung zur Nutzung der entsprechenden Reproduktionstechniken obliegt der persönlichen Entscheidung eines jeden Züchters.