Kehrt in Ludwigsburg nach kurzer Babypause zurück in den Turniersport: Doppel-Olympiasiegerin und Doppel-Europameisterin Jessica von Bredow-Werndl - hier mit TSF Dalera BB. (Foto: Thomas Hellmann)

Warendorf/Aubenhausen (fn-press). Nach der Geburt ihrer Tochter im August wollte Jessica von Bredow-Werndl beim Ludwigsburger Pferdefestival vom 22. bis 25. September wieder in den internationalen Dressursport eingreifen. Aufgrund der Regelungen zum Mutterschutz verweigert der Weltverband FEI ihr jedoch eine Startgenehmigung. Aus Sicht der FN müsste ihr nicht nur die Teilnahme gewährt, sondern auch die Regelung umformuliert werden.

Jessica von Bredow-Werndl (Aubenhausen) hatte sich nach ihrer Babypause für einen Start beim internationalen Ludwigsburger Pferdefestival entschieden – der ihr jedoch von der FEI aufgrund der „Maternity Leave Rule“ verwehrt wurde. Nach Einschätzung der Ahtletin und der FN sind in der Regelung aber Möglichkeiten für einen früheren Wiedereinstieg genannt – das heißt, dass der Mutterschutz laut FEI-Klausel auch kürzer sein kann und von Bredow-Werndl starten dürfte. Da vor dem Turnier nicht mit einer Entscheidung des FEI Tribunals zu rechnen wäre, verzichten die FN und von Bredow-Werndl darauf, vor das FEI-Tribunal zu ziehen und dort um einen Start zu kämpfen, so dass sie ihre Teilnahme zurückzieht.

Die „Maternity Leave Rule“ ist bereits seit einiger Zeit Thema im internationalen Pferdesport. Die FN hat gemeinsam mit Aktiven und Ausschüssen bereits im Sommer einen Vorschlag zur Änderung und Flexibilisierung der Regel entwickelt und wird ihn den Fristen entsprechend im kommenden Jahr bei der FEI einreichen.

Zur Erklärung: Die FEI legt ihre aktuelle Regelung so aus, dass es zwei Szenarien für Athletinnen gebe, die aufgrund einer Schwangerschaft sportlich pausieren müssen. Bei der ersten Variante melden sie keinen „Maternity Leave“ an, setzen so lange aus, wie sie es für richtig halten und können auch nach ihrem Belieben wieder ins Turniergeschehen eingreifen. Allerdings verlieren sie in diesem Zeitraum ihre Weltranglistenpunkte.

Bei der anderen Variante geben sie einen Sperrzeitraum von mindestens sechs Monaten an, in denen sie keine Turniere bestreiten. In dieser Zeit behalten sie 50 Prozent ihrer Ranglistenpunkte der entsprechenden Monate.

Nach Auffassung von FN-Justitiarin Constanze Winter ist diese Auslegung von der Regelung nicht gedeckt. Sie erklärt: „Unsere Interpretation der Regelung ist, dass wenn Athletinnen Mutterschaftsurlaub beantragen, die FEI mindestens sechs Monate gewähren muss. Demgegenüber ist nicht geregelt, dass eine Athletin auch sechs Monate pausieren muss. Die Sportlerinnen können ihn also früher beenden. Mit dem Monat, in dem sie das erste Mal wieder starten, endet der Erhalt der alten Punkte aus dem vorherigen Anrechnungszeitraum.“

Jessica von Bredow-Werndl hatte sich entschieden, Mutterschutz bei der FEI zu beantragen. Sie sagt: „Ich kenne das Reglement und hätte mit einem Start in Ludwigsburg in Kauf genommen, die entsprechenden Ranglistenpunkte zu verlieren. Jetzt gar nicht starten zu dürfen, finde ich ungerecht. Die Entscheidung kann ich angesichts des Wortlauts der FEI-Regelung nicht nachvollziehen.“ (In Artikel 2.3 der FEI heißt es: „The minimum length of time for which an Athlete may be granted a maternity/medical leave is six (6) months; if the maternity/medical leave lasts less than six (6) months, no point will be retained from the corresponding month of the preceding year.“)

Das sieht auch Constanze Winter. Sie erklärt: „Der Sinn und Zweck der Vorschrift besteht darin, dass den Athletinnen und Athleten aus einer gesundheitlich bedingten Pause keine Nachteile erwachsen sollen. Sie müssen nur für die Dauer der gesundheitlichen Verhinderung geschützt werden. Wie lange diese sein muss, können die Ärzte am besten entscheiden.“