Beim Ausritt zu zweit oder in der Gruppe die Natur zu erleben, ist das erklärte Ziel vieler Reiterinnen und Reiter. Das Ausreiten mit dem Pferd ist immer ein Naturerlebnis. Damit es auch so bleibt, sind das Beachten der gesetzlichen Regelungen, das normgerechte Verhalten und der verantwortungsvolle Umgang mit sich, dem Pferd und der Natur für jeden Reiter selbstverständlich. Wer sich an die Regeln hält, schafft dem Reitsport Sympathien und keine Gegner.
Reiten im Straßenverkehr
Beim Reiten auf Straßen, privaten und öffentlichen Wegen sind Reiter gemäß StVO Verkehrsteilnehmer. Für sie gelten die Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Das heißt, Reiter und Pferd sind den Fahrzeugen gleichgestellt, sind selbst aber kein Fahrzeug. Das bedeutet, dass z. B. die rechte Fahrbahn benutzt werden muss. Bürgersteige, Fuß- und Radwege sind tabu. Pferde dürfen im Straßenverkehr grundsätzlich nur von geeigneten Personen, die ausreichend auf sie einwirken können, geritten oder geführt werden. Eine gute reiterliche Grundausbildung und eine anschließende Ausbildung zum Reitpass der FN vermitteln das entsprechende reiterliche Wissen und Können.
Reiten in der offenen Landschaft und im Wald
Hier ist das Reiten nach den Regeln des Naturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes nur auf Straßen und dafür geeigneten privaten und öffentlichen Wegen gestattet, also auf Feld-, Wald- und Wanderwegen. Letztere müssen aber mindestens 3 Meter breit sein, damit sich Reiter, Fußgänger, Radfahrer, Jogger, Nordic Walker und Wandergruppen im Schritt gefahrlos begegnen können. Das Reiten auf Sport-, Fuß- und Lehrpfaden ist nicht erlaubt, ebenso nicht das Reiten auf Liegewiesen, Äckern, Wiesen, Stoppelfeldern und in Feucht- und Trockenbiotopen. Wenn aufgrund schlechter Bodenverhältnisse ein Weg für das Reiten nicht geeignet ist, sollte man den Weg meiden oder einen Umweg in Kauf nehmen.
Reiten in Naturschutzgebieten
Naturschutzgebiete sind an dem dreieckigen Schild mit grünem Rand, weißem Feld mit dem Adlersymbol und dem Schriftzug “Naturschutzgebiet” zu erkennen. Hier ist das Reiten nur auf Straßen und befestigten Wegen gestattet. In einzelnen Naturschutzgebieten gibt es aber abweichende Regelungen. Dieses kann auch für die geschützten Schon- und Bannwälder zutreffen. Wer sich nicht sicher ist, welche Regelung gilt, kann sich bei seinem Verein oder Reitbetrieb oder bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder Forstämtern erkundigen.
Reiten in Biosphärengebieten
Biosphärengebiete bestehen aus Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen. In den Kernzonen und in den Pflegezonen ist das Reiten nur auf Straßen und befestigten Wegen zulässig. Die Entwicklungszonen bilden den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die Bevölkerung. Hier ist das Reiten unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung, des Naturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes gestattet. Für das Betreten des Geländes des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen gelten besondere Regelungen.
Reiten im Nationalpark Schwarzwald
Das Betreten des Nationalparks Schwarzwald zum Zweck der Erholung und Bildung ist jedermann gestattet, soweit dadurch die Schutzzwecke des Nationalparks nicht beeinträchtigt werden. Im Nationalpark sind das Reiten und das Fahren mit Pferdegespannen nur auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten oder hierfür ausdrücklich zugelassenen Straßen und Wegen gestattet.
Pferdesportverband Baden-Württemberg
pferdesport-bw.de