Einstieg in den Turniersport – LPO kurz erklärt – FN-Regelwerke sorgen für Orientierung und Chancengleichheit auf dem Turnier

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ByRedaktion Horseweb

20. Februar 2024 ,
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Was ist eigentlich die LPO? Diese Frage stellen sich viele, die zum ersten Mal auf einem Turnier starten möchten. LPO ist die Abkürzung für Leistungs-Prüfungs-Ordnung – das wichtigste Regelwerk im nationalen Turniersport. Denn kein Sport funktioniert ohne Regeln. Leistungen lassen sich nur vergleichen, wenn es einheitliche Richtlinien gibt, an die sich alle halten. Zuständig für alle Fragen rund um den Turniersport und damit auch für die LPO ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Grundlage für die LPO ist ein Ausbildungssystem von Pferd und Reiter, das auf der klassischen Reitlehre beruht.

Welche Regelwerke gibt es?
Die FN unterscheidet zwischen Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) und der Wettbewerbs-Ordnung (WBO). Die WBO wendet sich an Einsteiger und Breitensportler. Ein Turnier kann nur nach der LPO ausgeschrieben sein oder als gemischtes Turnier sowohl Prüfungen (nach LPO) als auch Wettbewerbe (nach WBO) beinhalten. Beide Regelwerke sind das Handwerkszeug für alle handelnden Personen auf dem Turnier. Sie sollen einen fairen Leistungsvergleich sicherstellen und dafür sorgen, dass weder Mensch noch Pferd auf einem Turnier überfordert oder ungerecht behandelt werden. Das ist essenziell für einen tierschutzgerechten und fairen Pferdesport. Wichtig für den Turniersport sind außerdem die Aufgabenhefte, in denen zum Beispiel die Dressuraufgaben genau beschrieben werden, sowie die Richtlinien für Reiten und Fahren. In ihnen wird die korrekte Ausbildung von Pferden beschrieben, die im Turniersport als Maßstab gilt.

Was ist die LPO?
Die LPO ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Turniersport in Deutschland. Sie gibt zum Beispiel vor, welche Kriterien Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Sie sorgt aber auch für einen geregelten Ablauf auf dem Turnier, gibt die Anforderungen in den einzelnen Disziplinen vor, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf. Damit sorgt sie für Chancengleichheit und beugt einer Überforderung von Mensch und Pferd vor. Nicht zuletzt regelt die LPO, welche Ausrüstung zulässig ist, zum Beispiel in welchen Prüfungen welche Gebisse und Gamaschen verwendet werden dürfen. Eine genaue Übersicht darüber, bietet auch der LPO-Ausrüstungskatalog.

Wer erarbeitet die LPO?
Die LPO wird in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf an die gesellschaftlichen und sportlichen Veränderungen angepasst. Über die Änderungen wird in vielen Arbeitsgruppen diskutiert, an denen sich zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Experten aus den Landesverbänden und Landeskommissionen, aus der Deutschen Richtervereinigung, aus den Disziplinausschüssen des Deutschen Olympiade Komitees für Reiterei (DOKR) unter Federführung der Abteilung Turniersport in Warendorf beteiligen. Es werden aber auch die Vorschläge, die aus Reiter- und Veranstalterkreisen gemacht werden, aufgenommen. Die erarbeitete LPO-Vorlage wird dann im Kreis der LV-Geschäftsführer besprochen, bevor sie im Beirat Sport der FN endgültig beschlossen wird.

Gilt die LPO deutschlandweit?
Im Prinzip ja. Aber es gibt natürlich landesweite Unterschiede. So können die einzelnen Landeskommissionen (LK) – diese sind in den einzelnen Verbandsbereichen zuständig für die Betreuung des Leistungssports – Besondere Bestimmungen für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese müssen jedoch dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen und sind der FN mitzuteilen. So gibt es beispielsweise in den verschiedenen LK unterschiedliche Regelungen zum Ponyausgleich bei Springprüfungen.

Wie sorgt die LPO für Chancengleichheit?
Wer am Turniersport gemäß LPO teilnehmen möchte, muss bestimmte Qualifikationen mitbringen. Die Turnierteilnehmer werden anhand ihrer Reitabzeichen und Erfolge in verschiedene Gruppen, die sogenannten Leistungsklassen eingeteilt. Insgesamt gibt es sieben Leistungsklassen – vom Einsteiger (Lkl. 7) bis Topreiter (Lkl 1). Wer eine Reitabzeichen-Prüfung bestanden hat oder bestimmte Turniererfolge vorweisen, wird entsprechend in eine Leistungsklasse eingestuft. So wird einerseits verhindert, dass ein Turnierneuling in eine Prüfung gerät, die für ihn noch zu schwierig ist, und andererseits, dass er sich mit einem besonders erfahrenen und erfolgreichen Reiter messen muss und somit kaum eine Chance auf eine Platzierung hat. Damit werden Chancengleichheit und ein fairer Pferdesport gewährleistet. Die Leistungsklasseneinteilung gibt es hier zum Download.

Wie erfolgt die Einstufung in eine höhere Leistungsklasse?
Einsteiger, die noch kein Reitabzeichen abgelegt haben, haben die Leistungsklasse 0 (Lkl. 0). Sie sind ausschließlich in Wettbewerben (nach WBO) startberechtigt. Wer in Klasse E (nach LPO) starten möchte, muss dafür eine sogenannte Schnupperlizenz beantragen und sein Pferd fürs Turnier registrieren. Er kommt automatisch in Leistungsklasse 7 (Lkl. 7). Mit dem Ablegen des Reitabzeichens 5 (RA 5) kommt man in die Lkl. 6 und darf auch in Prüfungen der Klasse A starten. Mit dem Reitabzeichen 4 kommt man in die Leistungsklasse 5. Danach erfolgt eine weitere Höherstufung generell über Turniererfolge. Alternativ kann man sich über das Reitabzeichen RA 2 in die Lkl. 4 hochstufen lassen beziehungsweise über das RA 1 in die Lkl. 3. fn-press/Hb

Bild mit freundlicher Genehmigung von FN

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