Entscheidung im Berufungsverfahren ergangen

Senan MacRedmond im Portrait Foto: Marc Rühl
Senan MacRedmond im Portrait Foto: Marc Rühl

Am 12.03.2025 fand das Berufungsverfahren im Fall Senan MacRedmond vor dem Renngericht unter dem Vorsitz von Frank Heckenbücker statt. Gegenstand des Verfahrens war die Berufung von Senan MacRedmond gegen die Verhängung eines zweitägigen Reitverbots durch die Rennleitung im 1.Rennen in Honzrath am 04.10.2024, bei dem das Pferd PROMOTION mit Reiter Senan MacRedmond gewann.

Das Renngericht hat die Strafe der Rennleitung von zwei Tagen Reitverbot auf einen Tag Reitverbot reduziert. Die Rennleitung hat dem Auszubildenden Senan MacRedmond vorgeworfen, dass er zwei Behinderungen im Rennen ausgelöst hat. Die erste Behinderung im Schlussbogen wird seitens des Renngerichtes nicht gesehen. Für das, was im Schlussbogen passiert, ist er nicht verantwortlich. Allerdings liegt in der Zielgeraden tatsächlich eine Behinderung vor, die sich nicht gegenüber dem direkt neben ihm liegenden Pferd DARLING JAY auswirkt, sondern gegenüber dem noch weiter außen galoppierenden RIVERS LAD, geritten von der Amateurreiterin Larissa Biess, die dann ihr Pferd nicht mehr frei nach vorne galoppieren lassen kann.

Bildquellen

  • Senan Macredmond: by marcruehl.com

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