Schwerin (LSB MV). Im Ergebnis der Bestandserhebung mit einem starken Mitgliederzuwachs in Höhe von 15.598 hat das Präsidium die Förderung der Sportvereine mit mindestens 31 Mitgliedern hinsichtlich
der Höhe der Grundzuwendungen für Mitglieder, der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen, der Mitgliedschaft in den Landesfachverbänden und der Förderung lizenzierter Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter für 2024 festgelegt.
Laut Haushalt sind 1.845.900,00 € eingeplant. Das bedeutet eine Förderung wie folgt:
Grundzuwendung pro Mitglied: 3,05 €
Zusatzförderung Kinder und Jugendliche: 6,00 €
Zusatzförderung Mitglieder im LFV: 1,00 €
Zusatzförderung Übungsleiterlizenz: 50,00 €
Wenn wie geplant die Förderbeträge aus dem vorherigen Jahr (Grundzuwendung pro Mitglied von 3,40 € und der Zusatzförderung von 55,00 € pro Übungsleiterlizenz) beibehalten werden, müssten zusätzliche Mittel in Höhe von 182.321,40 € bereitgestellt werden.
Der Landessportbund hat beim Sozialministerium einen Antrag auf Bereitstellung von Restmitteln aus dem LSB-Haushalt 2023 gestellt, um diesen Mehrbedarf im Sinne der Vereinssportförderung zu decken.